Benötigen Inhaber eines Reisepasses aus Kongo-Kinshasa ein Visum für Italien?
Ja. Inhaber eines Reisepasses aus Kongo-Kinshasa müssen für Italien vor der Reise ein Visum beantragen.
Diese Prüfung personalisieren: Reisedatum, Dokumente und Reisezweck ergänzen →
Woher diese Angaben stammen: Das oben angezeigte Ergebnis zur Visumpflicht stammt aus einer aggregierten Übersicht der Visumpflichten (einer Sekundärquelle, Revision 2026-08-10). Für dieses einzelne Ergebnis gibt es keine amtliche Quellenangabe. Die Einreisebestimmungen für Italien anhand offizieller Quellen geprüft (Links unten bei jeder Regel). Zuletzt geprüft: 2026-08-09.
Einreisebestimmungen für Italien
| Regel | Details | Quelle |
|---|---|---|
| Antragstellung | Offizielle Visuminformationen — offizielles Behördenportal. Meiden Sie kommerzielle Visumagenturen. | Ministero degli Affari Esteri, Italy (Il visto per l'Italia) · retrieved 2026-08-09 |
| Gültigkeit des Reisepasses | 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus — Passport valid at least 3 months after the planned date of departure from the Schengen Area (standard Schengen rule; the issued-within-10-years Schengen condition also applies). | Italia.it (Italian Ministry of Tourism) - Documents needed to travel to Italy · retrieved 2026-08-07 |
| Geschäftsreisen | Gleiche Regelung wie für touristische Kurzaufenthalte — The Schengen short-stay regime (90 days in any 180) is purpose-neutral for non-remunerated visits, including tourism and business; travellers must justify the purpose and conditions of the stay and show sufficient means at the border. | Regulation (EU) 2016/399 (Schengen Borders Code), Article 6 - EUR-Lex · retrieved 2026-08-07 |
| Weiter- oder Rückflugticket | Wird häufig kontrolliert — Border authorities may request documentation justifying the reasons for and duration of the stay in Italy. | Italia.it - Documents needed to travel to Italy · retrieved 2026-08-07 |
| Befreiung | Inhaber von valid residence permit or long-stay (type D) visa issued by a Schengen Member State: visa free, bis zu 90 Tagen — Schengen Borders Code Art. 6(1)(b): third-country nationals subject to the short-stay visa requirement are exempt from it when they hold a valid residence permit or a valid long-stay visa issued by a Member State; stays up to 90 days in any 180-day period. | Regulation (EU) 2016/399 (Schengen Borders Code), Article 6 - EUR-Lex · retrieved 2026-08-07 |
Bevor Sie fliegen: Kongo-Kinshasa → Italien
- Beantragen Sie ein Visum vor der Reise. Beginnen Sie auf der offiziellen Informationsseite — offizielle Visuminformationen
- Reisepass: 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- Weiter- oder Rückflugticket: häufig kontrolliert, Nachweis mitführen
Weiterführende Links
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Orientierungshilfe für die Reiseplanung. Prüfen Sie vor der Reise offizielle Quellen · Datensatzversion 2026-08-10